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Vermittlungsgebühren

VERMITTLUNGSGEBÜHREN

Unsere Gebühren

Die Aufnahme in die Vermittlungsdatei und die Unterstützung bei der Auswahl des Aupairs ist unverbindlich und kostenfrei.

Die Vermittlung ist für die AUPAIR-BEWERBER (Ausland) ist kostenfrei!

1. Leistungen und Haftung des Vermittlers

Der Vermittler – AUPAIR KOMPETENZ – verpflichtet sich zu folgenden Leistungen.

Der Vermittler informiert und berät die Gastfamilie über alle Formalitäten und Belange, welche die Modalitäten zur Aufnahme eines Aupairs in Ihrem Haushalt betreffen. Er unterstützt und berät bei der Auswahl des richtigen Aupairs. Der Gastfamilie werden alle notwendigen Bewerbungsunterlagen (Fragebogen, Brief, Foto usw.) zur Verfügung gestellt.

Der Vermittler unterstützt bei der Einladung und Visumbeantragung bis hin zu den Formalitäten der Einreise des Aupairs. Die Gastfamilie wird über den Vermittlungsvorgang auf dem Laufenden gehalten.

Der Vermittler betreut die Gastfamilie und das Aupair während des Aupair-Aufenthaltes und ist bei Problemen und Notfällen immer erreichbar.

Der Vermittler haftet nicht für Schäden, welche im Rahmen des Aupair-Beschäftigungs-Verhältnisses entstehen.

Für die Richtigkeit der Angaben in den Bewerbungsunterlagen und in den Referenzen der Aupairs kann der Vermittler keine Haftung übernehmen, da es in den meisten Fällen nicht zu einem persönlichen Kontakt zwischen der AUPAIR KOMPETENZ und dem Aupair-Bewerber kommt.

Der Vermittler haftet nur für vorsätzlich verursachten Schaden, den er durch seine Vermittlertätigkeit bei der Gastfamilie verursacht.

2. Gebühren

Die Aufnahme in die Vermittlungsdatei und die Unterstützung bei der Auswahl des Aupairs ist kostenfrei.

Für eine Vermittlung aus visumpflichtigen Ländern werden folgende Gebühren fällig:

- ab 6 Monate Aufenthalt eines Aupairs 380,00 Euro

- 3 bis zu 6 Monate Aufenthalt 250,00 Euro

- bis zu 3 Monate Aufenthalt 200,00 Euro


Für eine Vermittlung aus nicht visumpflichtigen Ländern werden folgende Gebühren fällig:

- ab 6 Monate Aufenthalt eines Aupairs 450,00 Euro

- 3 bis zu 6 Monate Aufenthalt 300,00 Euro

- bis zu 3 Monate Aufenthalt 200,00 Euro


Die einmalige Vermittlungsgebühr wird selbstverständlich erst dann fällig, wenn Sie sich für ein bestimmtes Aupair entschieden haben. Sollten Sie sich mit Ihrem Aupair nicht verstehen oder sich ein anderer Trennungsgrund ergeben, werden wir Ihnen ein neues Aupair vermitteln. Der Vermittlungsgebühr (Neuvermittlung) wird eine Gutschrift über die nicht genutzte Aupairzeit angerechnet.

50% der Vermittlungsgebühr wird fällig bei erfolgreicher Visumbeantragung (Botschaft des Heimatlandes) oder nach Abschluss Aupair-Vertrag, die weiteren 50% werden erst bei Einreise des Aupairs fällig.


 

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